Dekrete 191 - 200
191# Königliches Dekret: Begrenzung der Geldüberweisungen ausländischer Arbeitnehmer aus dem Königreich Germania ins Ausland, "Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit des Königreichs Germania"
192# Königliches Dekret: Renovierungsarbeiten für Hausbesitzer
193# Königliches Dekret: Forensische Finanzprüfung der Leistung, finanziellen Vergütung, Haushaltsmittel, Boni und Ausgaben aller Vorstandsmitglieder und Direktoren von Kronunternehmen
194# Königliches Dekret: Steigerung der INSULIN Herstellung / Erzeugung im Königreich Germania
195# Königliches Dekret:
a) Nichtigerklärung und Aufhebung ALLER Verträge und Abkommen - rückwirkend zum 1. Juli 1700
b) Nichtigerklärung und Aufhebung des **Indian Act** rückwirkend zum 1. Juli 1700
196# Königliches Dekret: Schutz von kleinen Jungen und kleinen Mädchen während der Nutzung sozialer Medien
197# Königliches Dekret: Re: a] Versorgungskontrolle für Milcherzeugnisse im Königreich Germania b] Milch-Kommission
198# Königliches Dekret: Verbot, Löschung und Nichtigerklärung aller „Selbstregulierungorganisationen und Industrie“ im Königreich Germania
199# Königliches Dekret: Verbot und Schließung ALLER in öffentlichem Besitz befindlichen/gemeinsam betriebenen/finanzierten/verwalteten Spirituosengeschäfte, Spielkasinos, Cannabis-Geschäfte, Tabakläden, Lotterien/Verlosungen
200# Königliches Dekret: Betreff: Programm zur Arbeitsmarktfolgenabschätzung [LMIA]
a] Streichung, Nichtigerklärung und Löschung von Subventionen und Programmen der Arbeitsmarktfolgenabschätzung (LMIA) (engl. LMIA=Abk. f. Labour Market Impact Assessment) im gesamten Königreich Germania
b] Geschäftsinhaber/Unternehmen müssen den ausländischen Arbeitnehmern die 15.000,00 $ [pro Mitarbeiter] zurückerstatten, die vor, während und/oder nach der Beschäftigung des besagten ausländischen Arbeitnehmers aus welchen Gründen auch immer erhoben wurden.
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